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Identifikationsnummer für Ausländer (NIE) in Spanien

Die Ausländeridentifikationsnummer (NIE) ist ein steuerliches Dokument, dessen Hauptziel, eine Überprüfung von Steuern und allen Verwaltungstätigkeiten in spanischem Land ist.

Jedem ausländischen Bürger, der sich aufgrund gesellschaftlicher, geschäftlicher oder wirtschaftlicher Gründen sich in Spanien niedergelassen hat, wird eine spezifische Identifikationsnummer zugeteilt (Numero de Identidad de Extranjero), welche als Identifikation in allen staatlichen Behörden gilt.


Was ist eine NIE?

Die Ausländeridentifikationsnummer (NIE) ist ein steuerliches Dokument, dessen Hauptziel, eine Überprüfung von Steuern und allen Verwaltungstätigkeiten in spanischem Land ist. Es ist wichtig zu wissen, dass NIE keine Aufenthaltserlaubnis ist und hat keine Autorität, eine Reisefreiheit in der EU zu erlauben. NIE ist ein A4 Blatt, wo die privaten Daten einer Person darauf stehen (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) und eine persönliche Nummer einem Ausländer von der spanischen Regierung zugeteilt wird. In Spanien wird die NIE von der Polizeistelle ausgestellt.


Wofür ist die NIE notwendig?

Die Ausländeridentifikationsnummer (NIE) ermöglicht es ihrem Besitzer, große wirtschaftliche Geschäfte ohne eine Aufenthaltserlaubnis und es dient steuerrechtlichen Gründen. Diese Nummer wird Ihnen bei der Eröffnung eines Bankkontos, Beginn einer neuen Anstellung oder bei der Gründung Ihres eigenen Unternehmens abgefragt. Darüber hinaus brauchen Sie ihn auch für den Erwerb von Immobilien und Autos.


Wie bekommt man eine NIE in Spanien?

Man kann eine NIE auf 3 Wegen bekommen:
• Ein direkter Besuch zu einer staatlichen Behörde
• Ein direkter Besuch an einer spanischen Botschaft im Ausland
• Eine Ermächtigung einer anderen Person, um Ihre Dokumente an die entsprechende spanische staatliche Behörde beizubringen

Falls Sie einen direkten Besuch machen, ist es erforderlich zum Einwanderungsbüro (oficina de extranjeros) zu gehen. Falls es kein solches Büro in Ihrem Bezirk gibt, sollen Sie zu der örtlichen Polizeistelle gehen und Sie werden zu der richtigen Stelle weitergeleitet. Es ist notwendig, Ihren legalen Aufenthalt in Spanien zu begründen und folgende Dokumente beizubringen:

- 2 ausgefüllte EX-15 Formulare, die Sie online herunterladen können
- Original und Kopie vom internationalen Reisepass, mit allen Visa und Stempel
- Kopien von allen Seiten Ihres Reisepasses
- Original und Kopie der Dokumente, die Ihr Anliegen für den Erhalt einer NIE berechtigen. Für Eigentumsbesitzer kann es ein Brief vom Notar sein oder ein Vorvertrag, unterschrieben von dem Besitzer oder Bauunternehmen, von dem das Eigentum entstand.


Nach der Übergabe des Antrages wird eine offizielle Urkunde (resguardo) ausgestellt, die Sie beim Abholen Ihrer NIE beilegen müssen. Die Dauer der Ausstellung einer NIE beträgt zwischen 1 und 15 Tagen. Die Karte kann dann von jeder beliebigen autorisierten Person abgeholt werden, das muss aber beim Beantragen festgelegt. Mit Ihrer NIE bekommen Sie auch einen Gebührenschein, den Sie bei der nächsten Bank bezahlen müssen. Der Betrag variiert von der Region abhängig, aber im Durchschnitt beträgt er 10 Euro.


Sie können eine NIE auch an der Botschaft beantragen. In diesem Fall werden Sie nach 2 Passbildern gefragt. Alle Dokumente müssen an der Botschaft persönlich vorgelegt. Die Botschaft an sich darf keine NIE ausstellen, sie dient nur als Vermittler, der Ihre Dokumente an die entsprechende spanische Behörde weiterleitet. Falls Sie nicht in Spanien sind, sollten Sie sehr vorsichtig wegen der angegebenen Adresse sein. Manche Botschaften verlangen eine spanische und andere die heimische Adresse für die Vermittlung.


Falls Sie eine andere Person autorisieren um Ihre Dokumente abzugeben, ist es erforderlich eine Vollmacht bei einem Notar zu verfassen. Das kann bei jedem staatlichen Notariat getan werden oder in einer spanischen Botschaft im Ausland. Falls Sie die Vollmacht vom Ausland ausstellen, bedarf es einer juristischen Übersetzung und einer Apostille. Diese Art juristischer Dienstleistung kostet in Spanien zwischen 150-250 Euro. Die Preise variieren abhängig vom Anwaltsbüro.

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